Scherf Wegedecke-Deckschicht Maus-Grau 0 mm - 8 mm 1.000 kg Big-Bag
Art. Nr: 4030821
€ 169,99
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€ 0,17 / kg
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Die Scherf wassergebundene Wegedecke-Deckschicht eignet sich hervorragend für die Gestaltung von Gehwegen, Radwegen, Gartenwegen und Boule-Bahnen. Sie ist ideal für Anwendungszonen wie Parks, Grünanlagen, historische Ensembles, Firmengelände, Privatgärten, Hauszufahrten, Gastgärten, Schulhöfe sowie Sport- und Spielstätten. Sie entspricht dem FLL Fachbericht zur Planung, Bau und Instandhaltung von wassergebundenen Wegen aus dem Jahr 2007.
Die Mischung hat eine ideale Sieblinie und enthält keine hydraulischen, bituminösen oder organischen Bindemittel sowie keine Kunststoffe. Sie ist eine homogene, erdfeuchte und somit einbaufertige Mischung, die gelenkschonend und komfortabel zu begehen ist.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 8 mm
- Korn: Deckschicht
- Farbe: Maus-Grau
- Schüttgewicht: 1.450 kg/m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 1.000 kg
Die Mischung hat eine ideale Sieblinie und enthält keine hydraulischen, bituminösen oder organischen Bindemittel sowie keine Kunststoffe. Sie ist eine homogene, erdfeuchte und somit einbaufertige Mischung, die gelenkschonend und komfortabel zu begehen ist.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 8 mm
- Korn: Deckschicht
- Farbe: Maus-Grau
- Schüttgewicht: 1.450 kg/m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 1.000 kg
Herstellerangaben
Scherf GmbH & Co KG
Flattendorf 4
8230 Hartberg
AT
office@scherf.atEAN(s): 9004179042497
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Produktdaten
| Art | Sonstige |
|---|---|
| Körnung | Bis 8 mm |
| Farbe | Sonstige Farben |
| Schüttgewicht | 1500 kg/m³ |
| Abrieb | Abriebfest |
| Form Schüttgüter | Gebrochen |
| Inhalt | 1 000 |
Maße & Gewicht
| Gewicht | 1 000,0 kg |
|---|---|
| Höhe | 100,0 cm |
| Breite | 73,0 cm |
| Tiefe | 85,0 cm |
Allgemeine Hinweise zu Schüttgüter und Steinen
Naturprodukte unterliegen vorkommensbedingten Schwankungen in Farbe, Struktur und Größe. Die Angaben zur Steingröße beziehen sich auf die Sieb-Maschenweiten. Größere Seitenlängen bei länglichen Steinen und ein geringfügiger Anteil an kleineren Steinen sind siebtechnisch nicht vermeidbar. Viele Sorten werden "gewaschen" ausgeliefert, trotzdem kann beim Verpacken und Transport aber Abriebstaub entstehen. Spülen Sie das Material vor der Verarbeitung ab. Zur Blickdichten Belegung von Oberflächen sollte die Schütthöhe mindestens dem Doppelten der größten Korngröße entsprechen. Empfehlung: achten Sie auf einen wasserdurchlässigen Untergrund und verwenden idealerweise auch Wurzelschutzfolie, Unkrautvlies oder für viel genutzte Flächen wie Wege und Einfahrten Kiesstabilisierungsmatten.
Verpackt und geliefert für Großmengen in BigBag, MiniBag, TandemBag oder Gitterkörben
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
Mit der Onlinebestellung des Produkts ist der Endkunde mit den oben genannten Lieferbedingungen einverstanden. Bei der Nichterfüllung können Kosten entstehen, die der Empfänger zu tragen hat.
Naturprodukte unterliegen vorkommensbedingten Schwankungen in Farbe, Struktur und Größe. Die Angaben zur Steingröße beziehen sich auf die Sieb-Maschenweiten. Größere Seitenlängen bei länglichen Steinen und ein geringfügiger Anteil an kleineren Steinen sind siebtechnisch nicht vermeidbar. Viele Sorten werden "gewaschen" ausgeliefert, trotzdem kann beim Verpacken und Transport aber Abriebstaub entstehen. Spülen Sie das Material vor der Verarbeitung ab. Zur Blickdichten Belegung von Oberflächen sollte die Schütthöhe mindestens dem Doppelten der größten Korngröße entsprechen. Empfehlung: achten Sie auf einen wasserdurchlässigen Untergrund und verwenden idealerweise auch Wurzelschutzfolie, Unkrautvlies oder für viel genutzte Flächen wie Wege und Einfahrten Kiesstabilisierungsmatten.
Verpackt und geliefert für Großmengen in BigBag, MiniBag, TandemBag oder Gitterkörben
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
Mit der Onlinebestellung des Produkts ist der Endkunde mit den oben genannten Lieferbedingungen einverstanden. Bei der Nichterfüllung können Kosten entstehen, die der Empfänger zu tragen hat.



