Scherf Urgesteinsmehl Fein 0 mm - 0,1 mm 800 kg Big-Bag
Art. Nr: 4030458
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Das Scherf Urgesteinsmehl ist ein natürlicher, vulkanischer Bodenhilfsstoff, der sowohl im Garten als auch in der Landwirtschaft vielseitig eingesetzt werden kann. Es eignet sich zur pH-Werteinstellung von sauren Böden und fördert die Bildung von Ton-Humus-Komplexen, was die Bodenstruktur verbessert. Zudem unterstützt es die Verrottung von Kompost und wirkt als Geruchsbinder in der Biotonne, im Kompost- und Misthaufen sowie im Güllebecken.
Durch die Anwendung von Scherf Urgesteinsmehl wird die Fließfähigkeit von Gülle verbessert, und es bietet Schutz vor Pilzerkrankungen, indem es als Blätterbesteubung fungiert. Ebenso hilft es bei der Vergrämung von Schädlingen durch Verstäuben, was einen biologischen Pflanzenschutz darstellt.
Das Urgesteinsmehl kann auch als feuchtigkeits- und geruchsbindender Zuschlag zum Einstreu im Stall verwendet werden. Das Material kann trocken ausgebracht oder in Wasser angerührt und vergießt werden. Nach der Ausbringung sollte es in den Boden eingearbeitet werden, entweder durch Einharken oder Untermischen.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 0,1 mm
- Korn: Brechkorn, feingemahlen, trocken
- Schüttgewicht: 1.250 kg /m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 800 kg
Durch die Anwendung von Scherf Urgesteinsmehl wird die Fließfähigkeit von Gülle verbessert, und es bietet Schutz vor Pilzerkrankungen, indem es als Blätterbesteubung fungiert. Ebenso hilft es bei der Vergrämung von Schädlingen durch Verstäuben, was einen biologischen Pflanzenschutz darstellt.
Das Urgesteinsmehl kann auch als feuchtigkeits- und geruchsbindender Zuschlag zum Einstreu im Stall verwendet werden. Das Material kann trocken ausgebracht oder in Wasser angerührt und vergießt werden. Nach der Ausbringung sollte es in den Boden eingearbeitet werden, entweder durch Einharken oder Untermischen.
Technische Daten
- Körnung: 0 mm - 0,1 mm
- Korn: Brechkorn, feingemahlen, trocken
- Schüttgewicht: 1.250 kg /m³
- Verpackung: Big-Bag
- Inhalt: 800 kg
Herstellerangaben
Scherf GmbH & Co KG
Flattendorf 4
8230 Hartberg
AT
office@scherf.atEAN(s): 9004179080093
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Produktdaten
| Bio | Nicht Bio |
|---|---|
| Geeignet für ökologischen Landbau | Nicht für ökologischen Landbau geeignet |
| Verpackungsart | Big Bag |
| Wirkung | Sofortwirkung |
| Anwendungsart | Streuen oder Gießen |
| Geeignet für Streuwagen | Nicht für Streuwagen geeignet |
| Packungsinhalt | 1 Stück |
| Anwendungsbereich | Garten/Außenbereich |
| Anwendungszeit | Frühjahr |
| Art Dünger | Granulat |
Maße & Gewicht
| Gewicht | 800,0 kg |
|---|---|
| Höhe | 100,0 cm |
| Breite | 73,0 cm |
| Tiefe | 85,0 cm |
Verpackt und geliefert für Großmengen in BigBag, MiniBag, TandemBag oder Gitterkörben
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
Mit der Onlinebestellung des Produkts ist der Endkunde mit den oben genannten Lieferbedingungen einverstanden. Bei der Nichterfüllung können Kosten entstehen, die der Empfänger zu tragen hat.
Ein BigBag ist eine kostengünstige Großverpackung. Es handelt sich dabei um einen großen Einweg-Sack aus Polypropylen der oben offen ist. Die Auslieferung erfolgt auf einer Mehrweg-Euro-Palette. BigBags sind für den Transport mit LKW-Ladekränen konzipiert und können auch an schwer zugänglichen Orten abgestellt oder entleert werden (über Zäune, auf Dächer oder im städtischen Bereich).
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
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