Diephaus Mauerstein Maximo Brista Muschelkalk 21 x 21 x 12,5 cm PE3
Art. Nr: 2816833
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Der Diephaus Mauerstein Maximo Brista bringt noch mehr Formatvielfalt und Gestaltungsfreiheit. Die Steine werden einfach aufeinander gesetzt und sollten bei Mauerhöhen ab 3 bis 5 Lagen verklebt werden. Die Steine sind 3-seitig gebrochen. Die Oberseite ist gestrahlt. Es sind keine speziellen Abdeck-/Endsteine notwendig. Die lösemittelfreie Beschichtung weist Schmutz ab.
Herstellerangaben
DIEPHAUS BETONWERK GMBH
Zum Langenberg 1-3
49377 Vechta
DE
Vertrieb@diephaus.deEAN(s): 4250039999721
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Produktdaten
| Farbton | Muschelkalk |
|---|---|
| Material | Beton |
| Art | Mauersteine |
Maße & Gewicht
| Gewicht | 12,5 kg |
|---|---|
| Höhe | 12,5 cm |
| Breite | 21,0 cm |
| Tiefe | 21,0 cm |
Abgebildete Dekorationen sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Lieferbedingungen:
1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
Mit der Onlinebestellung des Produkts ist der Endkunde mit den oben genannten Lieferbedingungen einverstanden. Bei der Nichterfüllung können Kosten entstehen, die der Empfänger zu tragen hat.
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1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Mitnahmestapler oder Ladebordwand, das heißt vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit mit Sattelzügen (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet werden. Im Zweifelsfall obliegt es dem Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und der Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person ist bei der Anlieferung anwesend und ermöglicht eine zügige Entladung.
3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf festem Untergrund. Keine Entladung auf Flachdächern, in Garagen oder über Gegenständen. Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Kranes/ des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. Für die Beschaffung der Zufahrstraßen und Entladestraße darf es keine Beschränkungen für LKW Gewichtsbeschränkungen oder generelles LKW-Verbot) geben. Die Zuwegung muss ausreichend befestigt und möglich sein. Wendemöglichkeit bzw. Durchfahrtsmöglichkeiten beachten. Durchfahrtsmöglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer muss bei Entladung gewährleistet sein. Besteht Gefahr für die Gesundheit des Fahrzeugführers oder anderer Verkehrsteilnehmer bzw. Gefahr der Beschädigung von Gegenständen kann der Fahrzeugführer die Anlieferung verweigern.
4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
Lieferterminangaben zum Zeitpunkt der Auftragserfassung definieren nur die voraussichtliche Anlieferung (Fixterminvorgaben sind grundsätzlich nicht möglich). Die Anlieferung wird durch den Spediteur wenige Tage zuvor telefonisch bei Ihnen avisiert.
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