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Terrasse mit Terrassenüberdachung.

Ob du für eine Terrassenüberdachung eine Genehmigung brauchst, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir geben einen Überblick über das geltende Baurecht der Bundesländer und die Vorschriften für bewilligungsfreie Überdachungen.

Ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?

Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt von der geplanten Größe und von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands ab. Bis zu einer bestimmten Größe zählen Terrassenüberdachungen im Baurecht einiger Bundesländer zu den sogenannten bewilligungsfreien Bauvorhaben. Liegen Fläche und Tiefe des Terrassendachs im gesetzlichen Rahmen, brauchst du in dem Fall keine Baugenehmigung. Erst wenn du eine größere Überdachung für deine Terrasse planst, ist diese genehmigungspflichtig, und du musst einen Bauantrag stellen.

Hinweis:
Auch wenn in vielen Fällen keine Baugenehmigung zwingend erforderlich ist, solltest du dich im Vorfeld immer an die verantwortliche Stelle deiner Gemeinde wenden. Unabhängig vom Landesbaurecht können auf kommunaler Ebene abweichende Regeln und Vorschriften gelten. Manchmal entscheiden außerdem scheinbar kleine Details über die Genemigungspflicht einer Terrassenüberdachung. Auf diese Weise erhältst du eine verbindliche Auskunft zur Genehmigungspflicht deines konkreten Vorhabens.

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Terrassenüberdachung ohne Genehmigung

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung sein?

Die zulässigen Maße der Terrassenüberdachung legt jedes Bundesland individuell in der jeweiligen Bauordnung fest. In der folgenden Tabelle findest du die Regelungen je Bundesland und die dazugehörige Bauordnung.

Tipp: Einige Bundesländer geben Leitfäden mit Tipps für Bauherren heraus, die du kostenlos herunterladen kannst.

Burgenland
Regelung
Freistehend bis 20 m2 Grundfläche bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Bauordnung
Kärnten
Regelung
Bis 40 m2 Grundfläche und max. 3,50 m Höhe bewilligungsfrei, aber mitteilungspflichtig
Bauordnung
Niederösterreich
Regelung
Je nach Ausführung meist bis 40 m2 Grundfläche und max. 3,00 m Höhe bewilligungsfrei aber anzeigepflichtig
Bauordnung
Oberösterreich
Regelung
Je nach Ausführung bis 35 m2 bewilligungsfrei aber anzeigepflichtig
Bauordnung
Salzburg
Regelung
Bewilligung notwendig
Bauordnung
Steiermark
Regelung
Bis 40 m2 Grundfläche bewilligungsfrei, aber meldepflichtig
Bauordnung
Tirol
Regelung
Bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Bauordnung
Vorarlberg
Regelung
Bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Bauordnung
Wien
Regelung
Bis 25 m2 Grundfläche und max. 2,50 m Höhe bewilligungsfrei
Bauordnung
RegelungBauordnung
Burgenland
Freistehend bis 20 m2 Grundfläche bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Kärnten
Bis 40 m2 Grundfläche und max. 3,50 m Höhe bewilligungsfrei, aber mitteilungspflichtig
Niederösterreich
Je nach Ausführung meist bis 40 m2 Grundfläche und max. 3,00 m Höhe bewilligungsfrei aber anzeigepflichtig
Oberösterreich
Je nach Ausführung bis 35 m2 bewilligungsfrei aber anzeigepflichtig
Salzburg
Bewilligung notwendig
Steiermark
Bis 40 m2 Grundfläche bewilligungsfrei, aber meldepflichtig
Tirol
Bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Vorarlberg
Bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig
Wien
Bis 25 m2 Grundfläche und max. 2,50 m Höhe bewilligungsfrei

Genehmigungsfrei, aber mit Vorschriften

Terrasse mit Terrassenüberdachung aus Holz

Auch wenn du laut Baurecht keine Genehmigung für die Terrassenüberdachung brauchst – die allgemeinen Vorschriften musst du trotzdem einhalten. Darunter fallen zum Beispiel gesetzliche Regelungen des Nachbarrechts und Baurechts. Hältst du dich nicht an die Auflagen, können Nachbarn selbst gegen eine genehmigungsfreie Überdachung Widerspruch erheben. Im ungünstigsten Fall musst du das Terrassendach wieder entfernen. Hole dir deshalb vor Baubeginn unbedingt die schriftliche Zustimmung von Nachbarn und Kommune ein und lass dein Bauvorhaben vom Bauamt prüfen.

Hinweis: Bei einer Anzeigepflicht musst du dein Bauvorhaben dem Bauamt spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich anzeigen. Bei einer Mitteilungspflicht musst du das Bauamt innerhalb von vier Wochen nach dem Bau des Terrassendachs darüber informieren.

Grundsätzlich gilt:

  • Das Terrassendach darf nur gemäß dem Bebauungsplan errichtet werden.

  • Eine Terrassenüberdachung darf Nachbarn nicht in ihrer Sicht einschränken oder zu Beschattung auf deren Grundstück führen.

  • Mit der Überdachung musst du einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten und die Grundstücksgrenze beachten – den Mindestabstand müsstest du aber bereits beim Bau der Terrasse eingehalten haben.

  • Regelungen zu Statik, Brandschutz und Denkmalschutz müssen eingehalten werden.

  • Die Konstruktion muss Schnee und Wind standhalten.

Willst du eine Terrassenüberdachung selber bauen? Hier erfährst du, worauf es dabei ankommt.

Bewilligung einer Terrassenüberdachung

Wenn eine Terrassenüberdachung die zulässigen Maße für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben überschreitet, brauchen Bauherren eine Baubewilligung. Die erhältst du, indem du bei der zuständigen Baubehörde ein Ansuchen um Baubewilligung – also einen Bauantrag – einreichst. Dem Antrag fügst du die erforderlichen Unterlagen hinzu. Dazu gehören:

  • Zustimmungserklärungen und Eigentümerverzeichnis von Nachbarn, deren Grundstück weniger als 15 m von der Terrassenüberdachung entfernt ist

  • Baupläne

  • Baubeschreibung

  • Grundbuchauszug

  • ausgefülltes Formular für das Gebäude- und Wohnungsregister

  • ggf. Energieausweis

Plane für das Bewilligungsverfahren etwa acht Wochen ein – spätestens dann muss das Bauamt die Baubewilligung erteilen, vorausgesetzt es spricht nichts dagegen. Solltest du nicht alle Zustimmungserklärungen einholen können, oder sprechen andere Gründe gegen den Bau des Terrassendachs, kann es zu einer mündlichen Bauverhandlung kommen. Beachte in jedem Fall, dass du erst mit einer Genehmigung mit dem Bau der Terrassenüberdachung loslegen darfst.

Hinweis: Wenn du nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Baubewilligung mit dem Bau des Terrassendachs beginnst, oder für den Bau länger als fünf Jahre brauchst, erlischt die Bewilligung.

Terrassenüberdachung nach Maß mit Montage

Für den Bau einer Terrassenüberdachung benötigst du fortgeschrittene, handwerkliche Kenntnisse. Damit deine neue Terrassenüberdachung den baurechtlichen Anforderungen entspricht, muss sie korrekt geplant und montiert werden. Überschreitet die Überdachung die gesetzlich vorgeschriebenen Maße oder fühlen sich Nachbarn beeinträchtigt, können Bußgelder drohen. Darüber hinaus muss die Tragfähigkeit sichergestellt sein.

Um alle Vorschriften einzuhalten und die Stabilität der Konstruktion sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, Terrassenüberdachungen vom Profi planen und montieren zu lassen. Gerne vermitteln wir dir hierfür einen kompetenten Partner. So kannst du Fehler bei der Montage vermeiden und erhältst außerdem eine Qualitätsgarantie.

Wie können wir dir helfen?

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