
Wärmepumpe – Förderung & Zuschüsse im Überblick
Eine umfassende Förderung für sparsame Heizungen ohne CO2-Ausstoß bietet in Österreich finanzielle Anreize für einen Wechsel der Heizung. Für eine Wärmepumpe ist die Förderung bei einem Heizungstausch besonders hoch. In diesem Ratgeber erklären wir, was gefördert wird und worauf du dabei achten solltest.
Wärmepumpe durch Förderung finanzieren

Wärmepumpen erzeugen Wärme-Energie ohne den Einsatz von fossilen Brennstoffen. Beim Betrieb stoßen sie kein CO2 aus. Die Zahl der Wärmepumpenheizungen in Wohngebäuden nimmt in Österreich in den letzten Jahren deutlich zu. Nicht zuletzt auch, weil Wärmepumpen finanziell vom Staat gefördert werden. Wann und in welchem Umfang Wärmepumpen für Wohngebäude gefördert werden, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Ausführliche Informationen zur Funktion von Wärmepumpen und unterschiedlichen Wärmepumpen findest du im OBI Ratgeber:
Bundesweite Förderung zur Anschaffung einer Wärmepumpe
Österreich möchte bis 2040 klimaneutral werden. Um das zu erreichen, sollen unter anderem im privaten Wohnbereich fossil betriebene Heizungsanlagen künftig durch nachhaltige, klimaschonende Heizungen ersetzt werden. Um den Gesamt-CO2-Ausstoß zu reduzieren, soll in Zukunft die Versorgung über Fernwärmenetze erfolgen. Wo das nicht möglich ist, sollen als Alternative vor allem energieeffiziente Wärmepumpen oder moderne Holzheizungen zum Einsatz kommen. Diese Heizungstypen werden daher gezielt finanziell gefördert. Das geschieht in erster Linie über das Bundesförderprogramm "raus aus Öl und Gas". Das Programm umfasst eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter zum Beispiel der "Kesseltausch". Weitere Maßnahmen sind der Sanierungsbonus für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen und verschiedene Boni.
Förderung von Wärmepumpen bei einem Heizungstausch

Möchtest du die Heizung deines Hauses durch eine Wärmepumpe ersetzen, kannst du für die neue Wärmepumpe eine Förderung erhalten. Die Förderung erfolgt dabei vorrangig über die Förderaktion "raus aus Öl und Gas" für Private in Form von Pauschalen und Boni mit einem Umfang von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Als förderfähige Kosten gelten dabei Kosten für Planung, Material und Planung sowie Demontage und Entsorgung außer Betrieb genommener Kessel und Tankanlagen. Die konkrete Höhe der Förderung setzt sich dabei im Einzelfall aus den verschiedenen Pauschalen zusammen.
Übersicht: Förderung für Wärmepumpen ab 2024 auf einen Blick
Folgende Zuschüsse sind bis zu eine Gesamthöhe von 75 % der tatsächlich anfallenden förderfähigen Kosten für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser für Privatpersonen möglich:
| Heizungssystem | Luft-Wasser-Wärmepumpe (abhängig von GWP-Wert, mehr Informationen unter dieser Tabelle) |
|---|---|
| max. Förderung | 16.000 € |
| Heizungssystem | Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (abhängig von GWP-Wert, mehr Informationen unter dieser Tabelle) |
| max. Förderung | 23.000 € |
| Heizungssystem | Bonus für Ausstieg aus Kochgas bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd |
| max. Förderung | + 1.200 € |
| Heizungssystem | Bonus für Bohrungen beim Einbau von Wärmekollektoren für Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen |
| max. Förderung | + 5.000 € |
| Heizungssystem | Bonus für Gesamtsanierungskonzept |
| max. Förderung | + 500 € |
| Heizungssystem | Solarbonus bei Errichtung einer solarthermischen Solaranlage mit mind. 6 Quadratmetern Kollektorfläche im Rahmen eines Heizungstausches |
| max. Förderung | + 2.500 € |
| Heizungssystem | max. Förderung |
|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe (abhängig von GWP-Wert, mehr Informationen unter dieser Tabelle) | 16.000 € |
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe (abhängig von GWP-Wert, mehr Informationen unter dieser Tabelle) | 23.000 € |
Bonus für Ausstieg aus Kochgas bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd | + 1.200 € |
Bonus für Bohrungen beim Einbau von Wärmekollektoren für Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen | + 5.000 € |
Bonus für Gesamtsanierungskonzept | + 500 € |
Solarbonus bei Errichtung einer solarthermischen Solaranlage mit mind. 6 Quadratmetern Kollektorfläche im Rahmen eines Heizungstausches | + 2.500 € |
Förderbedingung: GWP-Wert
Die tatsächliche Zuschusshöhe für Wärmepumpen ist abhängig vom sogenannten GWP-Wert des Kältemittels, das in einem Wärmepumpen-Modell verwendet wird: Liegt der GWP-Wert in einem Bereich von 1.500 bis 2.000 reduziert sich die Pauschale um 20 %. Bei einem GWP-Wert unter 1.500 wird die Pauschale in vollem Umfang gezahlt.
GWP steht für Global Warming Potential und beschreibt die Treibhauswirkung einer Substanz im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) innerhalb von 100 Jahren. Ein Beispiel:
Das in Wärmepumpen und Klimaanlagen weitverbreitete Kältemittel R134a hat einen GWP-Wert von 1430. Das bedeutet, die Treibhauswirkung dieses Kältemittels ist 1430-mal höher als die einer vergleichbaren Menge Kohlendioxid.
Bei der Weiterentwicklung von Wärmepumpen geht der Trend immer stärker dahin, alternative Kältemittel mit geringerem GWP-Wert zu verwenden. Beispielsweise setzt sich Propan (R290) mit dem GWP-Wert 3 als Kältemittel für Wärmepumpen auch im Privatbereich immer stärker durch.
Zusatzprogramm "Sauber Heizen für Alle 2024"
Mit dem Zusatzprogramm "Sauber Heizen für Alle 2024" unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einkommensschwache Haushalte beim Wechsel von einer fossilen Heizungsanlage zu einer klimafreundlichen Heizung wie zum Beispiel einer Wärmepumpe. Als einkommensschwach gelten Haushalte im unteren Einkommensdrittel. Über das Programm "Sauber Heizen für Alle 2024" ist für den Austausch einer bestehenden fossilen Heizungsanlage gegen eine klimafreundlichere Anlage wie zum Beispiel eine Wärmepumpenheizung im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 eine Förderung von bis zu 100 % der tatsächlich anfallenden Kosten möglich.
Wärmepumpen-Förderung mit weiteren förderfähigen Einzelmaßnahmen kombinieren
Sanierungsbonus für Private 2023/2024
Ergänzend zur Förderung des Einbaus einer neuen Wärmepumpe in dein Gebäude kannst du weitere Zuschüsse für zusätzliche Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsbonus für Private 2023/2024 für ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie ein Reihenhaus beantragen. Dabei handelt es sich um eine weitere Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Im Rahmen dieses Programms werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Klimastandards deines Hauses gefördert. So zum Beispiel Maßnahmen zur Gebäudedämmung oder der Austausch von Türen und Fenstern. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Sanierung nach gutem Standard erfolgt. Bei Teilsanierungen muss eine Reduzierung des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % erreicht werden. Die mögliche Förderung beträgt für Genehmigungen ab dem 01. Januar 2024 je nach Art der umgesetzten Sanierungsmaßnahme 9.000 bis 42.000 €.
Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen

Die bundesweite Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des Programms "raus aus Öl und Gas" ist nicht die einzige mögliche Förderung. Auch die Bundesländer bieten eine separate Wärmepumpenförderung ergänzend zur Bundesförderung an. Diese Förderung auf Landesebene ist jedoch meist an weitere Bedingungen wie zum Beispiel Effizienzstandards gebunden.
| Burgenland | |
|---|---|
| Förderbetrag | Bis 3.500 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Kärnten | |
| Förderbetrag | Bis 6.000 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Niederösterreich | |
| Förderbetrag | – |
| Bedingungen | – |
| Oberösterreich | |
| Förderbetrag | Bis 800 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Außerdem muss eine der folgenden Bedingunen erfüllt sein: Kombination mit Photovoltaik (mind. 3 kWp) Solarthermie (mind. 4 Quadratmeter) oder 10 Jahre Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. |
| Salzburg | |
| Förderbetrag | Bis 4.000 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Steiermark | |
| Förderbetrag | Bis 1.000 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Tirol | |
| Förderbetrag | Bis 11.500 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Vorarlberg | |
| Förderbetrag | Bis 2.000 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Eine baurechtliche Bewilligung ist erforderlich. |
| Wien | |
| Förderbetrag | Bis 11.900 € |
| Bedingungen | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen. Außerdem: Kombination mit Photovoltaik (mind. 1 kWp) oder Solarthermie (mind. 5 Quadratmeter) sowie Pufferspeicher (mind. 300 l) |
| Förderbetrag | Bedingungen | |
|---|---|---|
| Burgenland | Bis 3.500 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Kärnten | Bis 6.000 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Niederösterreich | – | – |
| Oberösterreich | Bis 800 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Außerdem muss eine der folgenden Bedingunen erfüllt sein: Kombination mit Photovoltaik (mind. 3 kWp) Solarthermie (mind. 4 Quadratmeter) oder 10 Jahre Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. |
| Salzburg | Bis 4.000 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Steiermark | Bis 1.000 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Tirol | Bis 11.500 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. |
| Vorarlberg | Bis 2.000 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Eine baurechtliche Bewilligung ist erforderlich. |
| Wien | Bis 11.900 € | Die max. Vorlauftemperatur darf 55 °C betragen. Die Baubewilligung des Gebäudes muss mindestens 20 Jahre zurückliegen. Außerdem: Kombination mit Photovoltaik (mind. 1 kWp) oder Solarthermie (mind. 5 Quadratmeter) sowie Pufferspeicher (mind. 300 l) |
Hinweis: Informiere dich für die aktuell gelten Förderbedingungen für Landesförderungen direkt bei den zuständigen Stellen in deinem Bundesland.
Zusätzlich zu den genannten Optionen kann es je nach Bundesland noch weitere Fördermöglichkeiten geben, die nicht direkt auf eine Heizungsmodernisierung abzielen, diese oder sinnvoll ergänzende Maßnahmen aber durchaus mit abdecken können. Außerdem bieten auch viele Kommunen weitere Fördermöglichkeiten an.
Steuerliche Förderung für Wärmepumpen

Ergänzend zur Bundesförderung gibt es in Österreich eine steuerliche Förderung für Wärmepumpen und Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Die steuerliche Förderung von Wärmepumpen funktioniert folgendermaßen: Übersteigen die verbleibenden Kosten für eine Wärmepumpe nach Abzug der Bundesförderung 2.000 Euro, können diese Restkosten im Rahmen der Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2024 gilt diese auch für Wärmepumpen in Heizungsanlagen mit einer Vorlauftemperatur von 55 ° Celsius. Beginnend mit dem Jahr des Einbaus können fünf Jahre lang 400 Euro jährlich geltend gemacht werden. In Summe lassen sich so 2.000 € steuerlich absetzen. Für energetische Sanierungen gilt das gleiche Prinzip, lediglich die Beträge sind doppelt so hoch.
Hinweis: Bei Fragen zur steuerlichen Wirksamkeit und möglichen Vor- und Nachteilen zu deiner Steuerlast wende dich direkt an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
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Förderantrag bei der KPC stellen – das solltest du beachten
Die Förderung für Wärmepumpen im Rahmen des Programms "raus aus Öl und Gas" läuft in Österreich wie viele andere Förderungen über die Kommunal Kredit Public Consulting GmbH (KPC). Möchtest du eine Förderung für deine Wärmepumpe beantragen, musst du wie bei den meisten Förderungen einige formale Punkte beachten. Die Antragstellung gestaltet sich im Wesentlichen folgendermaßen:
Schritt: Registriere dich online für die Förderung eines anstehenden oder bereits realisierten Heizungstausches über die KPC. Anmeldungen und Antragstellungen für das aktuell laufende Förderprogramm 2023/2024 sind bis zum 31.12.2025 möglich. Rückwirkende Förderungen sind für Leistungen möglich, die ab dem 03.01.2023 erbracht wurden.
Schritt: Ab dem Zeitpunkt der Registrierung hast du 52 Wochen Zeit, deine neue Wärmepumpe einbauen zu lassen.
Schritt: Beantrage die Förderung nach dem Einbau deiner Wärmepumpe ebenfalls innerhalb der 52 Wochen nach der Registrierung für dein Fördervorhaben. Reiche die erforderlichen Unterlagen und Rechnungen ein.
Schritt: Ist dein Förderantrag geprüft und bewilligt, wird die entsprechende Summe ausgezahlt.
Hinweis: Das Förderbudget für den Heizungstausch und damit für Wärmepumpen ist genau festgelegt. Es beträgt für 1,25 Milliarden Euro. Förderungen sind möglich, bis das Budget aufgebraucht ist.
Beratung, Planung und Installation deiner Wärmepumpe
Mit einer Wärmepumpe kannst du dein Haus sparsam beheizen. Damit ist die Wärmepumpe eine sinnvolle Alternative zu einer Verbrennungsheizung. Insbesondere neue Immobilien sind bereits für den Einsatz einer Wärmepumpe gut geeignet. Aber auch ältere Immobilien lassen sich in den meisten Fällen gut umrüsten. Möchtest du deine Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, bieten wir dir den passenden OBI Rundum-Service für deine Wärmepumpe. Dafür vermitteln wir dir qualifizierte Fachleute. Unsere kompetenten OBI Partner sind geprüft und begleiten dich bei allen Schritten zu deiner neuen Wärmepumpe: von der ersten Beratung über Installation bis hin zur Wartung.








