
Photovoltaik – Förderung & Zuschüsse in Österreich
Die Photovoltaik-Förderung von Bund, Ländern und Gemeinden unterstützt dich bei der Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Hier findest du einen Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme in Österreich.
Photovoltaik durch Förderung finanzieren
Die Sonne scheint zum Nulltarif, wenn du aber die Energie nutzen möchtest, stehst du zunächst einmal vor einer größeren Investition in Höhe von mehreren tausend Euro für die Photovoltaikanlage. Mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen, aber auch die Kosten schnellen durch den Kauf in die Höhe. Wer Solarstrom verkaufen oder selbst nutzen möchte, wird bei der Finanzierung der Anlage offiziell unterstützt. Staatliche Förderprogramme, zinsgünstige Kredite sowie unterschiedliche Programme zur Förderung in den Bundesländern und Gemeinden helfen dir dabei, die Kosten zu schultern.
Staatliche Unterstützung zur Anschaffung einer PV-Anlage
Um die Klimaziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden, plant der Bund, den Stromverbrauch in Österreich bis zum Jahr 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. So gibt es finanzielle Anreize, um den Ausbau von Solarenergie weiter anzukurbeln. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das seit dem Sommer 2021 in Kraft ist und im Jänner 2022 zum ersten Mal überarbeitet wurde, vereinfacht die Anschaffung einer PV-Anlage in vielerlei Hinsicht, etwa durch pauschalisierte Regelungen zur Förderung von Photovoltaik. Hinzu kommen Fördermittel von den Ländern und Gemeinden.
Tipp: Bevor du Förderanträge einreichst und die Installation in Auftrag gibst, empfiehlt sich eine Energieberatung. Kontaktiere die Energieberatungsstelle in deinem Bundesland, um das Meiste aus der PV-Anlage herauszuholen und gegebenenfalls weiteres Energiesparpotenzial daheim zu entdecken.
Durch staatliche Förderungen lassen sich die Gesamtkosten für die Solaranlage senken, sodass sich die Amortisationszeit verkürzt. Gefördert wird die Installation von neuen Anlagen sowie teils auch das Nachrüsten an bestehenden Anlagen.
Für sogenannte Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, gibt es spezielle Fördermittel. Das gilt beispielsweise für Photovoltaikanlagen zur Versorgung von Berghütten. PV-Kleinstanlagen, die auch als steckerfertige PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bekannt sind, unterliegen den gleichen Förderrichtlinien wie herkömmliche Anlagen. Jedoch gibt es auf Länder- und Gemeindeebene häufig spezielle Förderprogramme für Balkonkraftwerke.
Tipp: Es lohnt sich, die unterschiedlichen Fördermaßnahmen vorab zu prüfen, denn häufig lassen sich die Pauschalen und Zuschüsse kombinieren.
Wie können wir dir helfen?
Gesetzliche Grundlagen in Österreich

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist die Anschaffung einer PV-Anlage für Privathaushalte und Unternehmen noch einmal attraktiver geworden. Seit 2022 gelten vor allem finanzielle Erleichterungen. Hierzu zählen das pauschalierte Netzzutrittsentgelt sowie die EAG-Investitionsförderung, die der Bund für neu installierte sowie für erweiterte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher vergibt.
Dabei gilt: Ein Stromspeicher ist nur in Verbindung mit einer PV-Anlage förderfähig. Die Ergänzung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Batteriespeicher ist nicht förderfähig.
Die Förderhöhe hängt maßgeblich von der Leistung der Anlage ab. Hierfür gibt es folgende Kategorien:
Kategorie A: 0,01 kWp – 10 kWp
Kategorie B: >10 kWp – 20 kWp
Kategorie C: >20 kWp – 100 kWp
Kategorie D: >100 kWp
Um die Förderung zu erhalten, reichst du den Antrag auf Investitionszuschüsse online bei der EAG-Abwicklungsstelle der OeMAG ein. Anträge werden grundsätzlich während eines geöffneten Fördercalls entgegengenommen. Die Zeitfenster für Fördercalls gibt der Bund online unter anderem im Förderkalender der EAG-Förderabwicklungsstelle bekannt:
1. Fördercall 2026 – Kategorie A, B, C und D: 23.04.2026 bis 11.05.2026
Nach der Online-Anmeldung erhältst du ein Ticket und füllst anschließend den Förderantrag vollständig aus.
Im aktuellen Fördercall (Stand 2026) gewährt die OeMAG folgende Fördersätze als Investitionszuschüsse:
Kategorie A: 150 €/ kWp (fix)
Kategorie B: 140 €/kWp (fix)
Kategorie C: bis zu 130 €/kWp
Kategorie D: bis zu 120 €/kWp
Speicher: 150 Euro pro kWh (fix)
Die OeMAG leitet Anträge von Privathaushalten, die nicht aus dem Fördertopf nach EAG bedient werden können, automatisch an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds, die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), weiter, sofern die Antragstellenden ihr Einverständnis gegeben haben.
Antragstellung – So geht das
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage lassen sich durch Förderungen senken, aber auch ein Preisvergleich lohnt sich vorab. Bei OBI erhältst du mit dem Photovoltaik-Angebot von unseren Partnern innerhalb weniger Tage einen transparenten Kostenüberblick.
Prüfe vor der Antragstellung, welches Förderprogramm für die geplante Photovoltaikanlage infrage kommt. Teilweise lassen sich die Investitionszuschüsse und Förderpauschalen auch kombinieren.
Tipp: Die Energieberatungsstelle deines Bundeslandes kann dir bei der Planung und Antragstellung helfen. Nimm hierfür die Energieberatung in Anspruch oder nutze spezielle Beratungsangebote wie die Förderberatung.
Als Privatperson kannst du den Förderantrag auch noch stellen, nachdem du einen Fachbetrieb mit der Installation beauftragt hast. Wichtig ist, dass der vollständige Förderantrag vor Inbetriebnahme der PV-Anlage einlangt. Grundsätzlich benötigst du keine positive Förderzusage, um die Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen. Lediglich dem Netzbetreiber ist die PV-Anlage rechtzeitig zu melden. Dieser gibt in der Regel eine Netzverträglichkeitsprüfung in Auftrag. Gegebenenfalls muss eine Netzverstärkung eingerichtet werden. Die Kosten hierfür sind von dir als Betreiberin oder Betreiber der Anlage zu tragen.
Hinweis: Für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 800 W ist ein eigener Stromzähler nötig. Für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 W gilt die vereinfachte Anmeldung. Auch Balkonkraftwerke müssen durch einen elektronischen Fachbetrieb angeschlossen werden. Das bloße Einstecken in eine haushaltsübliche Steckdose ist nicht erlaubt.
Im Überblick
Beraten lassen
Ticket bei der OeMAG ziehen
Preise vergleichen
Förderantrag stellen und Auftrag erteilen
Förderung von der OeMAG oder aus Klima- und Energiefonds erhalten
Von Solarenergie profitieren
Einspeisetarife

Mit selbst erzeugtem Strom lassen sich die eigenen Energiekosten senken. Überschüsse kannst du ins Stromnetz einspeisen. Die OeMAG ist zur Abnahme von Solarstrom verpflichtet, sodass du mit Kilowattstunden (kWh), die du nicht selbst verbrauchst, Geld verdienen kannst. Für jede Kilowattstunde bekommst du einen festgesetzten Tarif auf Basis der aktuellen Marktpreise.
Für zusätzliche finanzielle Entlastung sorgen seit Neuestem steuerliche Vergünstigungen. Die Einspeisung von bis zu 12.500 kWh ist bei Anlagen mit einer Nennleistung bis 25 kWp fortan von der Einkommensteuer befreit.
Aus steuerlicher Sicht macht es außerdem einen Unterschied, ob du die PV-Anlage in Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder in Insellage betreibst.
Bei der Volleinspeisung verkaufst du den gesamten erzeugten Strom an einen Netzbetreiber oder die OeMAG. Den Strom, den du für den Eigenbedarf brauchst, beziehst du wiederum selbst von einem Energieanbieter.
Bei der Überschusseinspeisung nutzt du möglichst viel des erzeugten Solarstroms für den Eigenbedarf. Überschüsse speist du in das Stromnetz ein und erhältst die dafür vorgesehene Vergütung nach geltendem Tarif.
Tipp: Aufgrund der aktuell hohen Energiepreise lohnt sich das Modell der Überschusseinspeisung meist mehr als die Volleinspeisung.
Beim Inselbetrieb wird der erzeugte Strom ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt. Überschüsse lassen sich mit einem Stromspeicher auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Eine Einspeisung in das Stromnetz gibt es nicht. So hast du keinerlei Einnahmen durch die Photovoltaikanlage, aber musst dir auch keine Gedanken über steuerliche Konsequenzen machen.
Beispiel A: Eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 16 kWp erzeugt auf dem Dach eines Eigenheims in einem Jahr 16.000 kWh Strom. Davon nutzt der Privathaushalt 12.000 kWh für den Eigenbedarf. Die restlichen 4.000 kWh werden ins Stromnetz eingespeist. Die Einkünfte aus der Einspeisevergütung sind steuerfrei.
Beispiel B: Ein Unternehmen errichtet auf den Freiflächen um den Betrieb eine Photovoltaikanlage mit 50 kWp. Aufgrund der hohen Nennleistung von über 25 kWp besteht kein Anspruch auf die steuerliche Befreiung.
Beispiel C: Eine Privatperson besitzt eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp auf dem Dach ihres Eigenheims sowie eine weitere mit 15 kWp auf dem Dach ihres Ferienhauses. Die gemeinsame Einspeisung aus beiden Anlagen beläuft sich auf insgesamt 16.000 kWh. Die Anlagenleistung liegt zwar jeweils unter 25 kWp, doch der steuerliche Freibetrag steht nur einmal pro Person zur Verfügung, sodass die Gewinne aus der Einspeisung, die über 12.500 kWh hinausgehen (3.500 kWh) steuerpflichtig sind.
Die Einnahmen aus der steuerpflichtigen Einspeisung zählen als gewerbliche Einkünfte. Dabei gilt ein Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro pro Jahr. Höhere Gewinne sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Bis zu einem Gesamtumsatz von 35.000 Euro im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung, sodass du von der Umsatzsteuer befreit bist.
Energie- und Förderberatung
Die kostenlose Energieberatung der Länder liefert dir hilfreiche Ideen, wie du dein Zuhause energieeffizienter gestalten kannst. Die Energieberatungsstellen unterstützen dich darüber hinaus mit weiteren Beratungsangeboten, zum Beispiel zu Photovoltaik allgemein sowie zu Förderungen. Nutze die Beratungsstellen, um herauszufinden, ob sich Photovoltaik für dich lohnt, und wie groß die Anlage sein sollte, damit sie wirtschaftlich ist.
Landesförderungen
Neben dem Bund stellen auch einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik zur Verfügung. Häufig handelt es sich um Zuschüsse, etwa für die Anschaffung von Stromspeichern. Zu den wichtigsten Bedingungen gehört, dass die Photovoltaikanlage im jeweiligen Bundesland installiert wird.
Förderprogramme in den Bundesländern
Lokale Förderprogramme
Immer mehr Städte sowie Gemeinden verschreiben sich den Klimazielen und richten zusätzlich zu den Förderungen von Bund und Ländern eigene Programme ein, um den Ausbau erneuerbarer Energien und andere klimafreundliche Maßnahmen zu unterstützen. Fördermittel gibt es für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder beides. In einigen Orten wird auch die Installation von Balkonkraftwerken gefördert.
Nachfolgend findest du eine Auswahl von lokalen Förderprogrammen. Falls deine Stadt oder Gemeinde nicht dabei ist, erkundige dich am besten vor Ort beim Magistrat oder Gemeindeamt, ob es Photovoltaik-Förderungen in deinem Wohnort gibt.
Förderung in ausgewählten Gemeinden
Solarkredit zur Finanzierung einer PV-Anlage
Zur Finanzierung von sowohl Photovoltaikanlagen als auch Stromspeichern bietet sich die staatliche Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz über die Abwicklungsstelle für die Ökostrom AG (OeMAG) an. Ist der Fördertopf des aktuellen Fördercalls bereits ausgeschöpft, wird der Antrag mit deiner Einwilligung automatisch an die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) weitergeleitet, sodass du dort von der Umweltförderung in gleicher Höhe profitierst.
Immer mehr private Banken bieten außerdem Solarkredite an, um eine Solaranlage zu finanzieren. Als Sicherheit gilt entweder die Anlage selbst oder die voraussichtliche Einspeisevergütung. Darüber hinaus haben auch Bausparkassen vermehrt Photovoltaik-Pakete im Angebot.
Tipp: Spezielle Solarkredite sind häufig kostengünstiger als herkömmliche Kredite. Du benötigst meist weniger bis gar kein Eigenkapital, sofern du die PV-Anlage mit Überschusseinspeisung betreibst. Denn nach Inbetriebnahme erhältst du für den erzeugten Strom, den du selbst nicht nutzt, Geld.
Im Überblick
Kreditkonditionen vergleichen
Sicherheiten prüfen
Bis zu 100%ige Finanzierung möglich
Alternative: Mieten statt kaufen

Wer Photovoltaik auf dem eigenen Dach nutzen möchte, aber von den Anschaffungskosten und dem Aufwand der Antragstellung abgeschreckt wird, kann alternativ eine maßgeschneiderte Anlage auch mieten oder pachten. In der monatlichen Gebühr sind die Kosten für die Instandhaltung sowie etwaige Reparaturkosten bereits inbegriffen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Größe der Anlage.
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