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Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ein Balkonkraftwerk, mit dem du eigenen Strom erzeugst und in dein Haushaltsstromnetz einspeist, musst du in jedem Fall anmelden. Das gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Eine sogenannte Bagatellgrenze, wie sie in anderen Ländern gilt, gibt es in Österreich nicht. Für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt gilt allerdings ein stark vereinfachtes Anmeldeverfahren. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Formalität, der du als Anlagenbetreiber nachkommen musst. Eine Genehmigung benötigst du für Kleinanlagen bis 800 Watt Leistung nicht.

So meldest du dein Balkonkraftwerk an

Dein Balkonkraftwerk musst du bei deinem Netzbetreiber anmelden. Informiere dich am besten direkt bei deinem Netzbetreiber über das Vorgehen. Die Anmeldung ist kostenlos und bei den meisten Anbietern online möglich.

Das Formular umfasst üblicherweise Angaben zu deiner Person, Wohnort und Zählernummer. Außerdem musst du Angaben zu Größe und Beschaffenheit deines Balkonkraftwerks machen. Zusätzlich verlangen die meisten Netzbetreiber, dass du verschiedene Angaben zum ordnungsgemäßen Anschluss deiner PV-Anlage bestätigst. Meist wird auch noch abgefragt, ob der Stromzähler über eine Rücklaufsperre verfügt. Ist das nicht der Fall, kannst du direkt einen Austausch des Zählers beantragen.

Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks solltest du zwei Wochen vor dem geplanten Anschluss einreichen. Erhebt der Netzbetreiber innerhalb dieser Frist keinen Einspruch, gilt deine Anlage als genehmigt und du darfst dein Balkonkraftwerk anschließen.

Möchtest du eine Einspeisevergütung für dein Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen, kommen weitere Anmeldungen auf dich zu. In den meisten Fällen lohnt sich dieser Aufwand für die zu erwartenden Einspeisemengen einer 800 Watt Balkon-Solaranlage nicht.

Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?

Weißes Haus mit Solarpanels am Balkon

Meldest du dein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß an, musst du gegebenenfalls mit Konsequenzen deines Netzbetreibers rechnen. Das können zum Beispiel Bußgelder oder Nachforderungen sein. Mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung kannst du solche Konsequenzen leicht vermeiden.

Betreibst du eine nicht ordnungsgemäß angeschlossene Solaranlage auf deinem Balkon, kann dies aber auch weitere Konsequenzen haben. Etwa bei Versicherungen. Hier musst du damit rechnen, dass der Betrieb einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten und angeschlossenen Anlage im Falle eines Falles Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz hat.

Tipp: Kümmere dich am besten frühzeitig um die Anmeldung deines Balkonkraftwerks und informiere dich, welche Vorschriften für einen konformen Betrieb deiner PV-Anlage gelten. Auf diese Weise vermeidest du mögliche Konsequenzen.

Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?

Für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldepflicht. Eine zusätzliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Das bedeutet: Bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt musst du dein Balkonkraftwerk wie weiter oben beschrieben lediglich bei deinem regionalen Verteilnetzbetreiber anmelden. Diese Anmeldung darfst du selbst vornehmen. Bei größeren Anlagen ist das nicht mehr der Fall.

Wohnst du zur Miete, kann es erforderlich sein, dass dein Vermieter dem Betrieb eines Balkonkraftwerks ausdrücklich zustimmt. Soweit im Mietvertrag nicht anders geregelt, ist die ausdrückliche Zustimmung nur in bestimmten Fällen erforderlich. Etwa, wenn bauliche Änderungen erforderlich werden.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung kann dir die Eigentümergemeinschaft den Betrieb eines Balkonkraftwerks verbieten.

Einen umfassenden Überblick zum Thema "Balkonkraftwerke" bietet dir der OBI Ratgeber:

Regelungen für ein Balkonkraftwerk – das ist erlaubt

Hand hakt mit Textmarker Checkliste ab.

Als Balkonkraftwerk werden meist Solaranlagen bezeichnet, mit denen du über eine Steckerverbindung den erzeugten Strom ins Hausnetz einspeisen kannst. Diese Anlagen müssen nicht zwingend auf dem Balkon installiert sein. Auch das Garagendach, der Geräteschuppen oder die Terrasse kommen für eine Installation in Frage. Weitere Bezeichnung für diesen Solaranlagentyp sind: steckerfertige Solaranlage, Mini-PV-Anlage oder Mini-Solaranlage. Solche Anlagen dürfen in Österreich bis zu einer Leistung von 0,8 kW betrieben werden. Für diese Anlagen ist eine vereinfachte Anmeldung möglich und keine Genehmigung erforderlich. Größere Anlagen sind mit einer entsprechenden Anmeldung und Anschluss ebenfalls zulässig. Es gelten aber andere Vorgaben.

Vorschriften für Balkonkraftwerke

Die Maximalleistung von 800 Watt für genehmigungsfreie Solaranlagen bezieht sich auf die Einspeiseleistung. Das bedeutet, dass der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von maximal 600 Watt haben darf. Die Leistung der Solarmodule darf sogar höher liegen. Das ist durchaus sinnvoll. Je nach Ausrichtung, Witterung und Jahreszeit liegt die tatsächliche Leistung von Solarmodulen nämlich unterhalb der möglichen Maximalleistung. Leistungsstärkere Solarmodule erreichen so auch bei nicht optimalen Bedingungen häufiger die zulässige Maximalleistung von 800 Watt. Durch die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters ist sichergestellt, dass die Einspeiseleistung die 800 Watt in keinem Fall übersteigt.

Weitere Vorschriften für Balkonkraftwerke betreffen den Anschluss deiner Erzeugungsanlage und den Stromzähler in deinem Hausnetz. Balkonkraftwerke sind in erster Linie für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms gedacht. Das bedeutet, dass du den erzeugten Strom in deinem Haushalt selbst verbrauchst. Liegt die erzeugte Strommenge über deinem Verbrauch, fließt der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz. Für eine korrekte Abrechnung deines Stromverbrauchs muss sichergestellt sein, dass sich dein Zähler bei der Strom-Einspeisung ins Netz nicht rückwärts dreht. Die meisten Netzbetreiber fragen diesen Punkt in ihrem Anmeldeformular ab und tauschen den Zähler im Bedarfsfall aus.

Eine weitere OVE-Vorschrift betrifft den Anschluss deines Balkonkraftwerkes an das Hausnetz. Laut Vorschrift ist dafür nur eine feste Verbindung mit dem Hausnetz durch einen Elektriker zulässig. Eine herkömmliche Außensteckdose für haushaltsübliche Schukostecker (Schutzkontaktstecker) reicht demzufolge für einen normgerechten Betrieb deiner Balkon-Photovoltaik-Anlage nicht aus. Diese Regelung ist umstritten und wird inzwischen von verschiedenen Institutionen infrage gestellt und ein Anschluss über eine Steckdose als zulässig dargestellt. Oft mit dem Verweis, dass die OVE-Normen nicht rechtsverbindlich sind. Viele Netzbetreiber und auch Versicherungen bestehen ihrerseits jedoch nach wie vor auf der Einhaltung der OVE-Norm. Einen Gesetzesverstoß stellt der Anschluss über eine Schukostecker nicht dar.

Worauf du beim Anschluss eines Balkonkraftwerks achten musst, erfährst du in diesem OBI Ratgeber:

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Fragen und Antworten zum Anmelden eines Balkonkraftwerks

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