Eglo LED-Bodeneinbauleuchte Lamedo 3er-Set eckig EEK: A+
Art.Nr. 5177357Artikelbeschreibung
Art.Nr. 5177357
Die platzsparenden Einbauleuchten der Serie Lamedo sorgen für spannende Lichtgestaltung in Ihrem Außenbereich. Diese eckigen Einbauleuchten sind aus Edelstahl sowie weißem, satiniertem Glas gefertigt. Sie haben eine Länge sowie eine Breite von 100 mm und eine Einbautiefe von 65 mm (Ausschnitt: 95 mm). Zudem sind sie mit der Schutzklasse 2 und dem Schutzgrad IP65 ausgestattet. Die Einbauleuchten sind jeweils mit 1 x 2,5 W LED-Modul ausgestattet.
Technische Daten
Produktmerkmale | |
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Stilrichtung: | Modern |
Farbe: | Edelstahl |
Material Gestell: | Edelstahl |
Material Schirm: | Glas |
Form: | Eckig |
Inklusive Leuchtmittel: | LED |
Leuchtmittel austauschbar: | Austauschbares Leuchtmittel |
Lichtfarbe: | Warmweiß (2.700 bis 3.300 Kelvin) |
Anzahl Lichtquellen: | 3 |
Lumen: | 180 lm |
IP-Schutzklasse: | IP65 |
Bewegungsmelder: | Ohne Bewegungsmelder |
Dimmbarkeit: | Nicht dimmbar |
Indirekte Beleuchtung: | Indirektes Licht |
Energieeffizienzklasse: | A+ |
Einbautiefe: | 6,5 cm |
Einbaudurchmesser: | 9,5 cm |
Maße und Gewicht | |
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Gewicht: | 390 g |
Breite: | 10,0 cm |
Tiefe: | 10,0 cm |
Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Weitere Details
Energieeffizienzklasse: A+
Lichtstrom der Lampe: 180 Lumen (lm)
Leistungsaufnahme: 2,5 Watt (W)
Mittlere Nennlebensdauer: 25.000 Stunden (h)
Erläuterungen gemäß EU Richtlinie
Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)
Lichtstrom der Lampe
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Leistungsaufnahme
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 4 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.